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20.6.2016 - Welche Mächte sind legitimiert, geheim über die Zukunft unabhängiger Staaten zu verhandeln? Jenseits von Chlorhühnern und Genmais, die stellvertretend dafür stehen, dass unsere Umweltstandards bedroht sind, rütteln die TTIP-Verhandlungen an den Fundamenten unserer Demokratie. Und das ist weit schlimmer, meint nicht nur a3ECO Autor Hubert Thurnhofer. (Der Beitrag ist in der Ausgabe 7/2016 erschienen.)

ZdrahalErnst TTIP 250


Die Bauern sind dagegen, der Handel ist dagegen, NGOs wie Attac und Greenpeace sind dagegen und zuletzt haben die sozialdemokratischen KommunalpolitkerInnen den sofortigen Stopp der Verhandlungen bezüglich der internationalen Handelsabkommen TTIP, TiSA und CETA gefordert. Spar und die Kronenzeitung unterstützen die Kampagne Stopp TTIP, die bereits 600.000 Unterschriften gesammelt hat. Einstimmig für TTIP ist in Österreich nur die Industriellenvereinigung. „Freihandelsabkommen wie TTIP müssen als Chance für Wachstum und Arbeitsplätze gesehen werden“, so IV-Generalsekretär Peter Koren, der dafür plädiert, „zu mehr Sachlichkeit zurückzufinden.“

Sachlichkeit erfordert Kenntnis der Inhalte. Die sind jedoch geheim. Ein absurder Zustand, der jede Menge Material für Realsatire liefert. So wurde der Parteivorsitzende der Grünen Deutschlands, Anton Hofreiter, nach dem Besuch des hermetisch abgeschotteten TTIP-Leseraums von extra3 interviewt. Die einzige Antwort auf ein dutzend Fragen: „Das darf ich Ihnen leider nicht sagen.“

   

Neuerscheinung: MORAL 4.0

ISBN 9783744890977

 

Es stellt sich die Frage, wie es überhaupt zu solchen Geheimverhandlungen kommen konnte. Die Rechtsanwältin und Verfassungsexpertin Dr. Eva Maria Barki hat die Hintergründe analysiert:

 

„Angela Merkel hat im Jahre 2007 als damalige Vorsitzende des Europäischen Rates gemeinsam mit George W. Bush und Barroso den 'Transatlantic Economic Council (TEC)' im Weißen Haus gegründet, der von der EU und den USA beauftragt wurde, eine Arbeitsgruppe für 'Transatlantisches Wachstum und Beschäftigung' einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe, die sich auch mit Fragen der Verteidigungspolitik und strategischen Ölreserven befasste, hat eine Europäisch-Amerikanische Freihandelszone empfohlen und war der Motor im Hintergrund. Treibende Kraft waren damals und sind auch heute Barack Obama und Angela Merkel.

Präsident Obama hat in seiner Rede zur Lage der Nation im Februar 2013 plötzlich den Beginn der Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft mit der Europäischen Union  verkündet. Bereits einen Tag später schloss sich die EU an, im Juni 2013 erteilten daraufhin die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Verhandlungsmandat an die EU-Kommission. Der Inhalt des Verhandlungsmandats blieb geheim und wurde – zum Teil ? – erst am 9.10.2014 veröffentlicht.
Die Verhandlungen werden seither auf Grund dieses Verhandlungsmandates geführt, welches keine rechtliche Grundlage hat, weder in den EU-Verträgen vorgesehen ist, noch auf einer demokratischen Willensbildung der EU beruht. Weder die nationalen Parlamente, noch das EU Parlament wurden eingeschaltet. Im Gegensatz dazu kann sich Präsident Obama auf die Zustimmung des Kongresses berufen, von dem er eine umfassende Verhandlungsvollmacht erhalten hat.“

 

Wie wählen die Verhandlungsparteien die Mitglieder ihrer Delegationen aus?


Dr. Eva Maria Barki: „Bereits nach Erteilung des Verhandlungsmandates wurde eine 16-köpfige Beratergruppe geschaffen, welcher Vertreter der Industrie, verschiedener Wirtschaftsbranchen, Gewerkschaften und Verbraucher angehören. Welchen Einfluss diese Gruppe hat, ist vollkommen unklar, ebenso ist unklar von wem die Mitglieder der Beratungsgruppe delegiert werden.

Derzeit wird bereits in der 13. Verhandlungsrunde verhandelt, ohne dass die europäischen Bürger detaillierte Kenntnis über den Inhalt der bereits 3 Jahre lang dauernden Verhandlungen erhalten haben. Bemerkenswert ist, dass die Vertreter der Konzerne und Finanzmärkte ungehinderten Zugang haben und ihre Interessen durchsetzen können, nicht aber Abgeordnete oder Vertreter von nationalen Parlamenten.“

Aus welchem Grund werden die Verhandlungen geheim geführt?
Dr. Eva Maria Barki: „Zunächst ist davon auszugehen, dass es sich nicht nur um einen Freihandelsvertrag, sohin nicht nur um einen Wirtschaftsvertrag handelt, sondern auch und insbesondere um einen politischen Vertrag mit weitgehenden politischen und geopolitischen Zielsetzungen. Der amerikanische Völkerrechtler Alfred de Zayas, derzeit UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, spricht von 'verschiedenen trojanischen Pferden', die in den zur Verhandlung stehenden Freihandelsverträgen versteckt sind und von den Staaten nicht bemerkt werden, weil sie nur die an der Oberfläche versprochenen Vorteile im Auge haben. Zur erfolgreichen Einschleusung dieser trojanischen Pferde ist daher strengste Geheimhaltung notwendig.“

 

Wessen Interessen müssen durch Geheimverhandlungen geschützt werden?


Dr. Eva Maria Barki: „Die Vereinigten Staaten von Amerika sind seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion bestrebt, ihre Position als einzige Weltmacht zu erhalten und im Sinne der Wolfowitz-Doktrin und der darauf aufbauenden 'National Security Strategy 2002' das Entstehen regionaler Mächte zu verhindern und die Ressourcen der Welt unter ihre Kontrolle zu bringen. Präsident Obama sagte in seiner Rede an die Nation 2015: 'Es ist nicht die Frage, ob wir die Welt beherrschen, sondern wie'. Das geostrategische Ziel ist, wie George Friedmann bestätigte, die transatlantische Bindung Europas an die Vereinigten Staaten und die Trennung von Russland, um einen eurasischen Wirtschaftsblock zu verhindern, der eine Gefahr für die USA darstellen würde. Zur Notwendigkeit der Freihandelszonenverträge sagt Obama, dass Amerika und nicht andere Staaten die Regeln der Weltwirtschaft bestimmen sollen, Hillary Clinton nennt TTIP die 'wirtschaftliche NATO'.

 

Wie ist es möglich, dass sogar gewählte Volksvertreter der EU und der EU-Staaten keinen vollen Einblick in die Verhandlungsinhalte bekommen?


Dr. Eva Maria Barki: „Um zu verhindern, dass Verhandlungsinhalte nach außen dringen, wurde die bisher nur in Diktaturen vorstellbare und für die EU-Abgeordneten entwürdigende und verletzende Anordnung erteilt, dass eine Einsichtnahme in die Dokumente nur in einem abgeschlossenen Raum, für eine begrenzt kurze Zeit ermöglicht wird, wobei weder Notizen noch Fotos gemacht werden dürfen, die Mitnahme von Handy, Schreibzeug oder Diktaphon ist untersagt. Es ist erstaunlich, dass sich gewählte Volksvertreter, die ihrem Wahlvolk verantwortlich sind, dies alles gefallen lassen. Es wäre auch Interessant zu wissen, mit welchen Sanktionen und mit welchen Druckmitteln erreicht wird, dass die Abgeordneten Mittäter und Mitspieler bei der Ausschaltung eines der wesentlichsten Grundrechte jeder Demokratie und jeder Rechtsstaatlichkeit werden, nämlich der Verletzung der Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit im Sinne des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention beinhaltet nämlich nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern schließt das Recht auf Erhalt von Informationen ein. Art. 10 beinhaltet: 'Die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen.'  Die Geheimhaltungspflicht, wie sie von der Europäischen Union angeordnet wird, widerspricht dem Rechtsbestand der Europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft, welche eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit nur aus besonderen Gründen vorsieht.“

 

Auf welcher Rechtsrundlage basiert ein Vertrag, der 'frei gewählte Schiedsgerichte' über demokratisch legitimierte Rechtsapparate und Partikularinteressen von Konzernen über Interessen der Gesellschaft stellt?


Dr. Eva Maria Barki: „Die beabsichtigte Einführung von Schiedsgerichten unter dem Vorwand eines 'Investitionsschutzes', ist wohl der stärkste und zerstörendste Angriff auf die Staaten und Völker Europas. Investitionsschutz ist möglicher Weise in Staaten gerechtfertigt, in welchen es keine funktionierende staatliche Rechtsordnung und keinen funktionierenden gerichtlichen Rechtsschutz gibt, nicht jedoch in Europa.
Die in Aussicht genommenen Schiedsgerichte (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) sind keine Gerichte in rechtsstaatlichem Sinne. Sie sind in Wahrheit Schlichtungsinstitutionen, die nicht ständig tagen, sondern für jedes Verfahren neu bestellt werden. Sie werden – zumindest bei den bisher bekannten Schiedsgerichten – von 3 Anwälten besetzt, jedenfalls aber nicht von unabhängigen Richtern. Die genaue Regelung über Einberufung und Besetzung der Schiedsgerichte beim TTIP ist noch nicht bekannt. Jedenfalls aber sind Schiedsgerichte für Streitigkeiten zwischen Investoren und den Regierungen der Mitgliedstaaten schon aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
Die Konzerne hätten eine eigene, demokratisch nicht legitimierte Gerichtsbarkeit und wären funktional auch Gesetzgeber. Die Gewaltenteilung wäre durchbrochen. Die souveränen Nationalstaaten und ihre staatliche Rechtsordnung würden außer Kraft gesetzt, das auf dem Römischen Recht beruhende Fundament der europäischen Rechtsordnung wäre beseitigt.


Prof. Karl Albrecht Schachtschneider nennt die Schiedsgerichte einen tiefen Rückfall in die Zeit des monarchistischen Absolutismus, wobei an Stelle des Monarchen ein dem Wirtschaftsimperium verpflichtetes Gremium tritt, welches man Gericht nennt.“

 

Wie soll nach Verhandlungsabschluss über TTIP im EU-Parlament abgestimmt werden, wenn die Inhalte nicht bekannt sind?


Dr. Eva Maria Barki: „Sollte es tatsächlich zu einem endgültigen Abschluss kommen, dann kann nur über den gesamten Vertrag und nicht über Teile davon abgestimmt werden. Die Abgeordneten des Europaparlaments werden daher vor die Alternative gestellt werden, entweder dem Vertrag trotz Unkenntnis der detaillierten Verhandlungsergebnisse zuzustimmen, oder ihn abzulehnen. Es wird der Offenbarungseid sein, wem sich die Abgeordneten verpflichtet fühlen: Dem Volk oder den Vertretern des Finanzmonopols und der Konzerne.
Dasselbe Problem ergibt sich nunmehr bei dem CETA Handelsabkommen mit Kanada. Bei CETA wird von vielen Seiten darauf gedrängt, keinen Abschluss zu tätigen, bevor nicht alle Unterlagen und alle Informationen zugänglich sind. Mit dem Trick über ein vorläufiges Inkrafttreten will man dieser Forderung begegnen. So hat der Landtag in Vorarlberg erst am 8.6.2016 den einstimmigen Beschluss gefasst, mit welchem der Bund aufgefordert wird, die vorläufige Anwendung zu verhindern. CETA ist jedenfalls auch juristisch ein Testfall für TTIP.“

 

Siehe auch Forum auf fischundfleisch.at

 

 

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