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Wien/Krems (12.09.2002) - Die niederösterreichische Artothek will mit dem Verleih von Kunstwerken das Interesse an der bildenden Kunst fördern. "So gut diese Idee auch sein mag, mit den Preisen der Artothek findet eine Marktverzerrung statt, die die Arbeit kommerzieller Galerien akut gefährdet", kritisiert Hubert Thurnhofer, Präsident der IG Galerien. http://www.ig-galerien.org

Die Artothek möchte, dass Kunst von breiteren Bevölkerungsschichten im persönlichen Umfeld wahrgenommen wird. Der tägliche Umgang mit Kunst soll den Blick schärfen und zu einem breiteren und besseren Kunstverständnis führen. "Das ist ein frommer Wunsch, zu dem jeder Galerist Ja und Amen sagen könnte, doch offensichtlich haben die Erfinder der öffentlichen Leihanstalt nach dem Motto - Der Zweck heiligt die Mittel - Preise kalkuliert, die jeglicher Wirtschaftlichkeitsrechnung spotten", erklärt Thurnhofer.

Die Leihgebühr beträgt für private Personen acht Euro pro Monat und Bild (Grafiken kosten gar nur zwei Euro). Firmen und Institutionen können die Leihgebühr von der Steuer absetzen. Im Preis inkludiert ist die Versicherung. Diese marktfremden Konditionen haben die IGG zur Veröffentlichung folgender Resolution veranlasst:

Resolution der IG Galerien:

Die Interessensgemeinschaft Galerien für zeitgenössische Kunst (IGG) ist nicht grundsätzlich gegen Leih- oder Leasingmodelle. Allerdings fordert sie vehement Kostenwahrheit bei allen Marktteilnehmern. Wenn eine Artothek öffentliches Eigentum privatwirtschaftlich nutzbar macht, so ist das so sinnvoll, wie die bundeseigenen Aktien der Telekom-Austria an "Liebhaber" zu entlehnen. Kein Mensch würde glauben, damit den Aktienmarkt zu beleben.

Ein Kunstwerk, das am Markt 5.000 Euro kostet, ist so um knapp 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Damit können weder Lagerkosten und Verwaltung noch Versicherung und Transport abgedeckt werden. Nicht nur deshalb ist dieses Angebot der Artothek ein Tritt in die Achillesferse des Kunstmarktes. Gleichzeitig werden mit dem Angebot Artothek-Kunden und Galerie-Kunden gegeneinander ausgespielt.

Die Vermarktung von öffentlichem Kulturgut, das mit unseren Steuergeldern erworben wurde, und die Werbung mit dem Argument der Absetzbarkeit, konfrontiert Galerien mit einem Angebot, das auf Rechtmäßigkeit nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) untersucht werden müsste.

Die IGG begrüßt jede Maßnahme, die dazu geeignet ist, neue Kunstfreunde und damit langfristig neue Kundenschichten zu gewinnen. Die Leihanstalt der Artothek ist dazu nicht geeignet, sie widerspricht der eigentlichen Aufgabe dieser öffentlichen Institution. Wir bieten daher der Leitung der Artothek an, gemeinsam Ideen und Aktivitäten zu entwickeln, die langfristig den Künstlern dienen und den Kunstmarkt fördern.

Unterzeichnet vom Präsidium der IG Galerien
Galerie Alpha http://alphafrauen.org
Die Kleine Galerie http://kleine.galerie.vhs.at
Galerie Atelier T http://www.genesis2000.at

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