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Wien (07.07.2003) - Die für Linux-Produkte übliche General Public License (GPL) birgt nach Ansicht des Verbandes der Softwareindustrie Deutschlands e.V. (VSI) rechtliche Probleme. Um diese Meinung zu bekräftigen hat der VSI nun sogar ein Gutachten bei Professor Gerald Spindler, Universität Göttingen, in Auftrag gegeben. Die Linbit Information Technolgies GmbH, Österreichs Technologieführer bei Linux-Entwicklungen und Linux-Produkten, sieht darin ein gezieltes Manöver eines Verbandes, der die Interessen einer Branche schützen will, deren Geschäftsmodell langsam zu wackeln beginnt.

"Der Unternehmensmarkt für Open-Source in Deutschland wird von 131 Mio. Euro (2003) auf 307 Mio. Euro in 2007 anwachsen. Dies entspricht einer durchschnittlichen, jährlichen Wachstumsrate von 24 Prozent", hat eine Studie Soreon Research ( http://www.soreon.de ) zum Open-Source-Markt in Deutschland erst kürzlich festgestellt. "Es wäre absurd, den bestehenden Geschäftsbeziehungen auf Open-Source-Basis ihre Rechtmäßigkeit abzusprechen", erklärt Linbit-Geschäftsführer Gerhard Sternath.

"Bereits ein großer Anteil der Neuinstallationen im öffentlichen Bereich in Deutschland basiert auf Linux. Aufsehen erregte kürzlich die Stadt München, die 14.000 PCs von Windows auf Linux umgerüstet hat. Linux ist damit bereits ein Faktor, der nicht mehr zu ignorieren ist. Der VSI versucht daher aus unserer Sicht lediglich mit einem umfangreichen Gutachten alte Strukturen zu schützen, indem die Diskussion um Open Source auf formal-juristische Probleme gelenkt wird, die in der Praxis in der Form noch nie aufgetreten sind", meint Sternath.

Prof. Spindler schreibt in seinem Gutachten über die urheberrechtlichen Probleme: "Es bestehen schwerwiegende Zweifel an der Wirksamkeit der GPL hinsichtlich des Transparenzgebotes, da dem Vertragspartner seine Rechte und Pflichten weitgehend unklar bleiben. (S. 105)" Dem hält Sternath vertraglich einwandfreie Geschäftsbeziehungen mit dutzenden Unternehmen entgegen, unter ihnen namhafte und systemkritische Firmen wie EADS Telecom, ADC - The Broadband Company, Richard Schöps & Co AG und die Porr AG, für die LINBIT bereits verschiedenste Lösungen implementiert hat.

Über die für Unternehmen zentrale Haftungsfrage hält Prof. Spindler fest: "Die verschuldensabhängige Produkthaftung ist ohne Einschränkung auch auf Software anwendbar, mithin auch auf Open Source Software. Auch bei unentgeltlichen abgegebenen Produkten muss ein Minimum an Sicherheit eingehalten werden." Linbit-Geschäftsführer Sternath sieht damit bestätigt, dass ein für die Wirtschaft wesentlicher Faktor außer Streit steht: "Ein Dienstleister wie LINBIT gibt für die Fehler in der Dienstleistung oder in einem Produkt volle Gewährleistung und Garantie. Selbstverständlich ist LINBIT als GmbH für seine Leistungen voll haftbar, deshalb hat es für die von uns betreuten Unternehmen auch noch nie Unsicherheiten geben."

Probleme könnten nur dann auftreten, meint Sternath, wenn ein Unternehmen selbst ein System mit Open Source Software (OSS) herstellt und dann bei möglichen Fehlern tausende Entwickler zur Verantwortung ziehen möchte. "Deshalb unser Rat: OSS Systeme müssen von Experten angepasst und implementiert werden, dann tauchen in der Regel auch keine Rechtsprobleme auf", resümiert Sternath.

Presseinfo der LINBIT Informations Technology GmbH http://www.linbit.com

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